[Be·ra·tung], die
Erteilung eines Rates oder von Ratschlägen

Wir kümmern uns um Ihre Lohnbuchhaltung und beraten Sie in allen Lohnfragen. Dabei entscheiden Sie, welche Arbeiten von Ihnen übernommen werden und welche Tätigkeiten wir für Sie erbringen. Unter anderem bieten wir folgende Leistungen an:

  • Beratung über Art und Höhe von Vergütungen und Optimierung der Lohnkosten
  • Lohnabrechnungen von Festgehältern, Stundenlöhnen und Aushilfen
  • Baulohnabrechnung
  • Erstellung von Bescheinigungen aus der Lohnbuchhaltung (z. B. Verdienstnachweise)
  • Datenübertragung an die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und das Finanzamt
  • Archivierung der Lohnbuchhaltung gemäß der gesetzlichen Vorgaben
  • Digitale Lohnbuchhaltung
  • Integration in Unternehmen Online – Alle Auswertungen immer im Zugriff (Optional)
  • Bereitstellung der Lohnabrechnungen an Mitarbeiter über das Internet (Arbeitnehmer Online)

Steuererklärung

Wir erstellen für Sie Ihre privaten und betrieblichen Steuererklärungen.

Hierbei ermitteln wir mit Ihnen zusammen die steuerlich relevanten Angaben und Werte und beraten Sie hinsichtlich möglicher Wahlrechte und zukünftiger Strategien. Die vom Finanzamt erstellten Steuerbescheide prüfen wir für Sie und besprechen ggf. abweichende Ergebnisse mit Ihnen. Bei fehlerhaften Steuerbescheiden überwachen wir die Einspruchsfristen und legen entsprechende Rechtsbehelfe ein.

Jahresabschlusserstellung

Wir erstellen für Sie Ihren Jahresabschluss oder Ihre Gewinnermittlung unter Berücksichtigung der handels-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung nach den Qualitätsvorgaben der Bundessteuerberaterkammer
  • Berechnung der Abschreibungen und Anfertigung eines Anlageverzeichnisses
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses (für Kapital- und KapCo-Gesellschaften) Optional erhalten Sie einen schriftlichen Bericht über die einzelnen Posten des Jahresabschlusses
  • Auf Wunsch erstellen wir den Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Präsentation der Abschlusszahlen und Besprechung der Ergebnisse

 

Zusätzlich beraten wir Sie bei Bedarf gerne auf folgenden Gebieten:

  • Betriebswirtschaftliche Analyse der wesentlichen Kennzahlen insbesondere auch im Vorjahresvergleich.
  • Entwicklung von Planzahlen auf Basis der Vergangenheitszahlen und unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben.
  • Analyse der bestehenden Gesellschaftsform.
  • Beratung hinsichtlich bilanzpolitischer Maßnahmen aus dem Blickwinkel des Steuerrechts, des Gesellschaftsrechts, sowie der Betriebswirtschaft.

Beratung

Bei uns werden Sie persönlich und umfassend beraten. Wir stellen uns auf Ihre Bedürfnisse ein und zeigen Ihnen Wege auf, die nicht nur rein steuerliche Aspekte berücksichtigen. Durch unseren umfassenden Beratungsansatz erreichen Sie Ihre Ziele zuverlässig. Unser Beratungsangebot umfasst:

  • Steuerliche Beratung (Steuergestaltung)
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unternehmensnachfolgeberatung
  • Existenzgründungsberatung
  • Durchführung von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren im Steuerrecht
  • Steuerstrafverfahren
  • Begleitung von Prüfungen der Finanzbehörden und Lohnprüfungen

Unternehmensnachfolge

Ihr Unternehmen ist einer Ihrer wichtigsten Vermögensposten. Der Wert dieses Vermögens kann durch ungeplante Unternehmensübergabe erheblich geschmälert werden. Dabei sind Fragen der täglichen Absicherung von Risiken wie Krankheit oder Tod so wichtig wie die Planung der Unternehmensübergabe aus Altersgründen. Unternehmensnachfolge ist daher nicht nur ein Thema für Unternehmer ab dem 60. Lebensjahr, sondern für alle Unternehmer gleichermaßen.

Bei unserer Beratung legen wir Wert auf eine umfassende Beratung nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Dabei arbeiten wir in einem Netzwerk von Fachleuten wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren. Unsere Erfahrungen auf dem Gebiet der Unternehmensübertragungen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

  • Beratung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
  • Risikoanalyse für Unternehmen im Hinblick auf Steuerfolgen
  • Berechnung und Optimierung der Erbschaftsteuer

Soziale Einrichtungen

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der ganzheitlichen Betreuung von sozialen Einrichtungen aller Art (z.B. Alten- und Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, betreutes Wohnen und Jugendhilfeeinrichtungen). Hier umfasst unser Angebot insbesondere:

  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung unter Beachtung der Pflegebuchführungsverordnung nach dem Spezialkontenrahmen für soziale Einrichtungen der Datev (SKR 45)
  • Ermittlung von Pflegesätzen und Durchführung von Pflegesatzverhandlungen mit den zuständigen Kostenträgern
  • Ermittlung und Beantragung von Investitionsfolgeaufwendungen nach dem jeweiligen Landesrecht